Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1442
BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57 (https://dejure.org/1958,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1958 - IV C 215.57 (https://dejure.org/1958,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1958 - IV C 215.57 (https://dejure.org/1958,1442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1958 - IV C 295.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57
    Bei den hier bestehenden Lebensverhältnissen sind beide Ehegatten auf einen Erwerb angewiesen, zumal der Ehemann nur über saisonbedingte Einkünfte verfügt (vgl. auch Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 295.56 -).
  • BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57
    Bei der zur Prüfung der Bedürftigkeit vorzunehmenden Berechnung ist vom Grundsatz der Familieneinheit auszugehen (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 116.56 -).
  • BVerwG, 27.07.1959 - IV C 68.59

    Rechtsmittel

    Ein Stiefvater fällt nicht unter die "Eltern", sondern unter die "Haushaltsangehörigen" im Sinne der Durchführungsbestimmungen zur Weisung Ausbildungshilfe (Bestätigung v. BVerwG IV C 215.57 v. 21. November 1958).

    Die Änderung des Wortlauts aus "Familieneinheit" in "Eltern" und "Haushaltsangehörige" sei bereits 1954 vorgenommen worden, habe also bei der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1955 bereits vorgelegen; die in BVerwG III C 25.54 vom 27. Juni 1955 gebilligte Auslegung sei auch noch in den Entscheidungen BVerwG III C 16.55vom 26. Januar 1956 und BVerwG IV C 116.56 vom 4. Juli 1958 angewendet worden, die Entscheidung BVerwG IV C 215.57 betreffe einen Grenzfall.

    In der Streitsache BVerwG IV C 215.57 endlich, in der Ausbilduntgshilfe aus dem Sommer 1955 strittig war, also auch die Weisung 1954 und die Durchführungsbestimmung 1954 zugrunde zu legen waren, hat der Senat im Urteil vom 21. November 1958 ebenfalls den vom Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds hier bekämpften Standpunkt eingenommen, daß der Stiefvater nicht zu den "Eltern", sondern zu den "Haushaltsangehorigen" zählt.

  • BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59

    Rechtsmittel

    - Die Ausgleichsbehörden handeln fehlerhaft, wenn dies nicht ausreichend geschieht; hier sind sie nicht nach Ziff. 13 Abs. 4 DB verfahren (vgl. auch Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 215.57 = RLA 1959 S. 223 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht